1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Kohlstatt und Galgenfeld" zwischen den Ortsteilen Landerzhofen und Attenhofen - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 13.07.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kohlstatt und Galgenfeld zwischen den Ortsteilen Landerzhofen und Attenhofen“ im Bereich des Grundstückes mit der Flurnummer 53/1 sowie teilweise Änderungen im Bereich der Grundstücke mit den Flurnummern 58, 64/41, 65, 66 und 66/1 in der Gemarkung Landerzhofen.
Die Änderung für den Bebauungsplan Nr. 1 „Kohlstatt und Galgenfeld zwischen den Ortsteilen Landerzhofen und Attenhofen“
wird als erste Änderung geführt.
Geringfügige Änderungen bzw. Anpassungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes in diesem Bereich von Attenhofen sind geplant.
Datenstand vom 28.08.2017 11:31 Uhr