Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.03.2019 ö beschliessend 10

Beschluss

Die Stadt Greding erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für das Jahr 2019 folgende

  1. Nachtragshaushaltssatzung:


                                                                     § 1

Der Höchstbetrag der Kassenkredite (§ 5 der Haushaltssatzung vom 07.03.2019) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.000.000 Euro um 1.000.000 Euro erhöht und damit auf 2.000.000 Euro neu festgesetzt.


§ 2

Die §§ 1 bis 4 sowie §§ 6 und 7 der Haushaltssatzung vom 07.03.2019 bleiben unverändert; sie werden nachfolgend nochmals nachrichtlich dargestellt:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit        14.968.620 Euro

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        9.873.606 Euro
ab.


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.



§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
3.080.000,00 Euro festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1. Grundsteuer
           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v.H.
           b) für die Grundstücke (B)        320 v.H.

       2. Gewerbesteuer        320 v.H.



§ 6

- entfällt –


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.


                                                                           § 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.




Greding,

Stadt Greding



Manfred Preischl
Erster Bürgermeister

Datenstand vom 26.04.2019 07:54 Uhr