Bebauungsplan Nr. 51 der Stadt Greding für das Gewerbegebiet "Kreuzfeld" bei Herrnsberg - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 16.09.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Über jede Stellungnahme wurde ein gesonderter Beschluss herbeigeführt.
Der Stadtrat billigt die vorgetragene Abwägung gemäß der Tabelle. Änderungen, die eine nochmalige Auslegung erforderlich machen, haben sich aus der Auslegung bzw. aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht ergeben.
Der Stadtrat beschießt den Bebauungsplan Nr. 51 für das Gewerbegebiet “Kreuzfeld“ bei Herrnsberg bestehend aus den Unterlagen:
- Planzeichnung
Satzung
Begründung mit Umweltbericht, Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Planzeichnung für externe Ausgleichsfläche
Planzeichnung Bestandsplan
Planzeichnung Wert-Konfliktplan
jeweils in der Fassung vom 16.09.2020, unter Einbeziehung und Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Ferner wir die Verwaltung beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitzuteilen.
Datenstand vom 02.11.2020 13:38 Uhr