Beschluss über die Ablösung der Erschließungskosten für das Baugebiet "Südlicher Ortsrand Kaising"
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 21.10.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 21.10.2021 | ö | beschliessend | 10 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt aufgrund § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 11 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding vom 19.12.1989 folgende Bestimmungen für die Ablösung von Erschließungsbeiträgen für das Baugebiet „Südlicher Ortsrand Kaising“:
§ 1
Der Ablösebetrag errechnet sich nach den voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten und kann gerundet werden.
§ 2
Die voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten sind nach den Verteilungsregelungen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Greding auf die durch die Erschließungsanlage „Südlicher Ortsrand Kaising“ erschlossenen Grundstücke zu verteilen.
§ 3
Der Ablösebetrag wird auf 65,00 Euro pro m² festgesetzt.
§ 4
Diese Ablösebestimmungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Datenstand vom 23.11.2021 07:27 Uhr