Bauantrag auf Neubau eines Mastschweinestalles mit Nebengebäuden in Röckenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 27.04.2021 | ö | 2 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Bauantrag auf Neubau eines Mastschweinestalles auf Stroh nach Tierwohlkriterien mit Technik- und Futterlagergebäuden, sowie Stroh- und Mistlager und einem Güllebehälter in Röckenhofen das gemeindliche Einvernehmen.
Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen ist, dass eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 vorliegt und dass alle immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Bauwerber eine Vereinbarung zu schließen, welche die Erschließung des Grundstückes regelt.
Datenstand vom 25.05.2021 09:25 Uhr