Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Greding für ein Sondergebiet Photovoltaikanlage "Großhöbing III" in Großhöbing - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.01.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes als vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 995,996, 997, 998 und 1001 in Großhöbing zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die für die Nutzung vorgesehenen Flächen werden als “Sondergebiet Photovoltaikanlage Großhöbing III“, Bebauungsplan Nr. 65, dargestellt.
Die festgesetzten Flächen sollen der Erzeugung von Strom mittels Photovoltaikanlagen dienen.
Der Bebauungsplan wird als Interimsbebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt. Als Folgennutzung wird eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 des Baugesetzbuches abzuschließen.
Datenstand vom 16.02.2023 09:20 Uhr