Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 61 der Stadt Greding für ein Sondergebiet Photovoltaikanlage "Landerzhofen I" in Landerzhofen - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 13.07.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des qualifizierten Bebauungsplanes als vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 102, 102/1, 106, 114, 116 und 117 in Landerzhofen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die für die Nutzung vorgesehenen Flächen werden als “Sondergebiet Photovoltaikanlage Landerzhofen I“, Bebauungsplan Nr. 61, dargestellt.
Die festgesetzten Flächen sollen der Erzeugung von Strom mittels Photovoltaikanlagen dienen.
Der Bebauungsplan wird als Interimsbebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt. Als Folgennutzung wird eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 des Baugesetzbuches abzuschließen.
Datenstand vom 16.08.2023 14:37 Uhr