Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Hotels in ein Mitarbeiterwohnheim in Greding
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 28.11.2024 | ö | 7 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss untersagt dem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Hotels in eine Arbeitnehmerunterkunft in Greding das gemeindliche Einvernehmen.
Laut Bebauungsplan ist das Gebiet als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. Ein Arbeitnehmerwohnheim ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig.
Datenstand vom 27.01.2025 12:13 Uhr