Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Greding "Südwestlich von Greding" - Aufstellungsbeschluss zur Verringerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 09.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 09.03.2017 | ö | 3 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass das Grundstück Flur-Nr. 809 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Greding „Südwestlich von Greding“ herausgenommen wird, sofern für das benachbarte Grundstück „Nürnberger Straße 15“ ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Absatz 1 des B
augesetzbuches zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen der Stadt Greding und dem Vorhabenträger des Grundstückes „Nürnberger Straße 15“ abgeschlossen wird.
Die Änderung des Umgriffs des Bebauungsplanes wird als 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Greding „Südwestlich von Greding“ geführt.
Datenstand vom 24.03.2017 10:33 Uhr