Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garagen in Greding
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 15.11.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat kann sich grundsätzlich ein Einfamilienwohnhaus mit Nebengebäuden auf dem Grundstück “Kirchenweg 1“ vorstellen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Ensembleschutzes nach dem Denkmalschutzgesetz. Die Planungen decken sich nicht mit den Anforderungen der Unteren Denkmalschutzbehörde. Diesbezüglich wurde eine Bauberatung durchgeführt. Die Anregungen der Beratung sind in den Bauantrag aufzunehmen. Dies betrifft u.a. die Fensterformate, die Anzahl der Fenster, die Gebäudestellung, die Dachform des Nebengebäudes
und die Gestaltung der Dachterrasse.
Der Stadtrat kann aufgrund dieser gestalterischen, städtebaulichen Festsetzung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen.
Datenstand vom 14.12.2018 08:44 Uhr