Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Greding für das Sondergebiet Photovoltaikanlage "Österberg III" in Österberg - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.01.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Über jede Stellungnahme wurde ein gesonderter Beschluss herbeigeführt.
Der Stadtrat billigt die vorgetragene Abwägung gemäß der Tabelle. Änderungen, die eine nochmalige Auslegung erforderlich machen, haben sich aus der erneuten Auslegung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht ergeben.
Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Österberg III“, bestehend aus den Unterlagen Planbeilage
mit Begründung jeweils in der Fassung vom 11.10.2018, unter Einbeziehung und Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greding durch das Landratsamt Roth ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Datenstand vom 22.02.2019 08:56 Uhr