Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung in Obermässing
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 11.04.2019 | ö | 6 |
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung in Obermässing das gemeindliche Einvernehmen.
Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für den Punkt 1 wird erteilt.
Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für den Punkt Nr. 2 wird aus städtebaulichen Gründen nicht erteilt.
Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für den Punkt Nr. 3 erteilt der Bau- und Umweltausschuss nur, wenn das Landratsamt Roth der Abweichung, bezüglich der Anbauverbotszone, zustimmt.
Datenstand vom 13.01.2020 08:14 Uhr