Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2020 ö 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass folgender Haushaltssatzung:


Die Stadt Greding erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für das Jahr 2020 folgende

Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit        14.066.000 Euro

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        9.864.520 Euro
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf   2.540.000 Euro   festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
8.575.000 Euro festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1. Grundsteuer
           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v.H.
           b) für die Grundstücke (B)        320 v.H.

       2. Gewerbesteuer        320 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.



§ 6

- entfällt –



§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Datenstand vom 08.05.2020 08:36 Uhr