Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.04.2021 ö 1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass folgender Haushaltssatzung:

Die Stadt Greding erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für das Jahr 2021 folgende

Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit        14.758.000 Euro

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        14.860.500 Euro
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf   2.000.000 Euro   festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
5.325.000 Euro festgesetzt.






§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1. Grundsteuer
           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v.H.
           b) für die Grundstücke (B)        320 v.H.

       2. Gewerbesteuer        320 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.



§ 6

- entfällt –



§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Datenstand vom 20.05.2021 11:47 Uhr