- Die Stadt Greding erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern für das Jahr 2022 folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (§ 2 der Haushaltssatzung vom 09.05.2022) wird von 1.000.000 Euro um 2.500.000 Euro erhöht und damit auf 3.500.000 Euro neu festgesetzt.
§ 2
Der § 1 sowie die §§ 3 bis 7 der Haushaltssatzung vom 09.05.2022 bleiben unverändert; sie werden nachfolgend nochmals nachrichtlich dargestellt:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.454.700 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.986.400 Euro
ab.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.475.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
- entfällt –
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Greding,
Stadt Greding
Manfred Preischl
Erster Bürgermeister
2. Als Anlage zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 wird folgender
Nachtragshaushaltsplan beschlossen:
Haushaltsstelle
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Ansatz bisher
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Ansatz neu
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Mehr+ / Weniger-
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4640 3610 Zuschüsse Kindergärten
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3.173.000 €
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1.487.000 €
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-1.686.000 €
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7000 3610 Zuschüsse Abwasserbeseitig.
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858.000 €
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44.000 €
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-814.000 €
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Summe:
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4.031.000 €
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1.531.000 €
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-2.500.000 €
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9100 3778 Kreditaufnahmen
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1.000.000 €
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3.500.000 €
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+2.500.000 €
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Summe:
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1.000.000 €
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3.500.000 €
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+2.500.000 €
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