Beschluss über die Ablösung der Kosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Gewerbegebiet "Kreuzfeld"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.11.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt aufgrund § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 7 der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Greding vom 29. August 2022 folgende Bestimmungen für die Ablösung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Gewerbegebiet „Kreuzfeld“:
§ 1
Der Ablösebetrag errechnet sich nach den voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten und kann gerundet werden.
§ 2
Die voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten sind nach den Verteilungsregelungen der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Greding auf die durch die Erschließungsanlage „Kreuzfeld“ bebaubaren Grundstücksflächen zu verteilen.
§ 3
Der Ablösebetrag wird auf 4,59 Euro pro m² festgesetzt.
§ 4
Diese Ablösebestimmungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Datenstand vom 16.12.2022 09:13 Uhr