Beschluss über die Ablösung der Kosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Gewerbegebiet "Kreuzfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.11.2022 ö beschliessend 9

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 7 der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Greding vom 29. August 2022 folgende Bestimmungen für die Ablösung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Gewerbegebiet „Kreuzfeld“:

§ 1
Der Ablösebetrag errechnet sich nach den voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten und kann gerundet werden.

§ 2
Die voraussichtlich entstehenden tatsächlichen Kosten sind nach den Verteilungsregelungen der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Greding auf die durch die Erschließungsanlage „Kreuzfeld“ bebaubaren Grundstücksflächen zu verteilen.

§ 3
Der Ablösebetrag wird auf 4,59 Euro pro m² festgesetzt.

§ 4
Diese Ablösebestimmungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Datenstand vom 16.12.2022 09:13 Uhr