Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.03.2022 ö 1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass folgender Haushaltssatzung:

Die Stadt Greding erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für das Jahr 2022 folgende

Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                             15.454.700 Euro 


und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                             14.986.400 Euro
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf   1.000.000 Euro   festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.475.000 Euro festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1. Grundsteuer
           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v.H.
           b) für die Grundstücke (B)        320 v.H.

       2. Gewerbesteuer        320 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.


§ 6

- entfällt – 


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Datenstand vom 14.04.2022 10:52 Uhr