Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.06.2023 ö beschliessend 10

Beschluss

Die Stadt Greding erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für das Jahr 2023 folgende

  1. Nachtragshaushaltssatzung:

                                                                     § 1

Der Höchstbetrag der Kassenkredite (§ 5 der Haushaltssatzung vom 04.04.2023) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 2.000.000 Euro um 1.000.000 Euro erhöht und damit auf 3.000.000 Euro neu festgesetzt.

§ 2

Die §§ 1 bis 4 sowie §§ 6 und 7 der Haushaltssatzung vom 04.04.2023 bleiben unverändert; sie werden nachfolgend nochmals nachrichtlich dargestellt:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                             17.293.000 Euro 

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                             11.720.000 Euro
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf   0 Euro   festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.395.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1. Grundsteuer
           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v.H.
           b) für die Grundstücke (B)        320 v.H.

       2. Gewerbesteuer        320 v.H.

§ 6

- entfällt – 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Datenstand vom 31.07.2023 13:28 Uhr