Die Stadt Greding erlässt aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für das Jahr 2023 folgende
- Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite (§ 5 der Haushaltssatzung vom 04.04.2023) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 2.000.000 Euro um 1.000.000 Euro erhöht und damit auf 3.000.000 Euro neu festgesetzt.
§ 2
Die §§ 1 bis 4 sowie §§ 6 und 7 der Haushaltssatzung vom 04.04.2023 bleiben unverändert; sie werden nachfolgend nochmals nachrichtlich dargestellt:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.293.000 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.720.000 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.395.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H.
§ 6
- entfällt –
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.