20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Greding für die Sondergebiete Photovoltaikanlagen in Großhöbing und Landerzhofen - Billigung Vorentwurf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 10.08.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat billigt den Vorentwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Begründung mit Umweltbericht der Stadt Greding für die Sondergebiete Photovoltaikanlagen in Großhöbing und Landerzhofen in der vorliegenden Fassung vom 10.08.2023.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst bei der Photovoltaikanlage Landerzhofen III die Grundstücke Fl. Nr. 290, 291, 292 (TF), 294 (TF), 295 (TF) und 296 (TF), Gemarkung Landerzhofen.
Die Stadtverwaltung bzw. das Büro Neidl & Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Sulzbach-Rosenberg werden gemäß § 4b des Baugesetzbuches (BauGB) ermächtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
Datenstand vom 22.09.2023 09:44 Uhr