Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides vom 09.02.2004, Aktenzeichen VB-2002-321/Griesstätt zur Errichtung eines Jungviehstalles auf dem Grundstück Fl.-Nr. 424 der Gemarkung Holzhausen, Weng 6
Daten angezeigt aus Sitzung: 02. Gemeinderatssitzung, 23.02.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 23.02.2023 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Die Verlängerung wird beantragt, da das Vorhaben noch nicht ausgeführt wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und handelt sich um ein Vorhaben n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Vorbescheid wurde erstmals am 09.02.2004 vom Landratsamt genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.04.2023 08:48 Uhr