Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides vom 09.02.2004, Aktenzeichen VB-2002-321/Griesstätt zur Errichtung eines Jungviehstalles auf dem Grundstück Fl.-Nr. 424 der Gemarkung Holzhausen, Weng 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 23.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 23.02.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Verlängerung wird beantragt, da das Vorhaben noch nicht ausgeführt wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und handelt sich um ein Vorhaben n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Vorbescheid wurde erstmals am 09.02.2004 vom Landratsamt genehmigt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen der Verlängerung des Antrags das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2023 08:48 Uhr