Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/29 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 09. Gemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten an der südlichen Grundstücksgrenze (0,5m von der Grundstücksgrenze entfernt) einen Carport (7,00 m x 3,40 m) errichten. 
Beim Carport soll die Südseite mit normalen Holzbrettern zugemacht werden.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“ und „Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“.
Im Bebauungsplan der 1. Änderung wurde in Ziffer 4 Flächen für Garagen und Carports festgelegt.
Da der Carport nicht in einer dieser Flächen errichtet werden soll ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 4 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“ erforderlich.
Die Grenzbebauung beträgt durch den Carport an der Ostseite mit dem beantragten Carport 14,5 m.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung des Bauvorhabens zu Ziffer 4 der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“ und „Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 10:37 Uhr