Weitere Aufgabenübertragung an ZV KD Oberland; Überwachung ruhender Verkehr
Daten angezeigt aus Sitzung: 06. Gemeinderatssitzung, 25.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 06. Gemeinderatssitzung | 25.05.2023 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Als „Bereich“ ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Gemeindegebiet definiert (anderer Bereich wäre z. B. fließender Verkehr). Der Kettenhamer Weiher kann einbezogen und ergänzend zur Eigenüberwachung zu den festgelegten Terminen kontrolliert werden. Die Überwachung erfolgt teils auch am Wochenende. Jeweils am 15. des Monats wird der Überwachungseinsatz für den Folgemonat geplant.
Die Gemeinde Griesstätt nimmt bereits folgende Dienstleistungen in Anspruch:
Die Verwaltung empfiehlt mit der Mindestabnahme für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren zu starten und die Entwicklung zu beobachten. Bei Bedarf können die Überwachungsstunden erhöht werden. Gekündigt werden kann der Bereich halbjährlich.
Die Kosten für Mitglieder berechnen sich wie folgt:
Überwachungsstunde 30,00 €/Stunde
= Mindestabnahme 5 Stunden/Monat 150,00 €/Monat
Sachbearbeitung 4,00 €/Fall
Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung
Überwachungsstunde 40,00 €/Stunde
= Mindestabnahme 5 Stunden/Monat 200,00 €/Monat
Sachbearbeitung 6,00 €/Fall
Verwarngelder werden zu 100 % an die Gemeinde weitergeleitet, die anfallenden Kosten (Überwachung und Sachbearbeitung) in Rechnung gestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0