10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA", Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 16. Gemeinderatssitzung, 14.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 16. Gemeinderatssitzung | 14.12.2023 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachverhalt
Die 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA" der Gemeinde Rott a. Inn konnte nicht im Bauausschuss vorbesprochen werden, da die Gemeinde Griesstätt erst am 05.12.2023 per E-Mail beteiligt wurde.
Zur Einhaltung der Frist für die Beteiligung bis 22.01.2024 sollte die 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA" der Gemeinde Rott a. Inn in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2024 behandelt werden.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände zur 10. Änderung des FlNPl der Gemeinde Rott a. Inn im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des BebPlans Nr. 32 "ALPMA" der Gemeinde Rott a. Inn.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.02.2024 13:33 Uhr