Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 631/6 der Gemarkung Kolbing, Wörlham 14
Daten angezeigt aus Sitzung: 01. Gemeinderatssitzung, 25.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 01. Gemeinderatssitzung | 25.01.2024 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (10,50 m x 12 m) und Doppelgarage (7,49 m x 6,50 m) errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Wörlham“ (§ 35 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB).
Das Vorhaben hält die Festsetzungen der Außenbereichssatzung „Wörlham“ ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderates erteilen gem. § 35 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.02.2024 09:55 Uhr