Erweiterung des bestehenden Gewerbetriebs durch: - Nutzungsänderung des EG des Bestandsgebäudes in Lager- und Büro für den Betrieb. - Erstellung eines Anbaus an das bestehende Gebäude Sowie: - Nutzungsänderung Lagerraum (West) im EG in Wohnraum. Änderung Treppe zur OG Wohnung. auf dem Grundstück Fl.-Nr. 695 der Gemarkung Holzhausen, Berg 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
01. Gemeinderatssitzung, 25.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller möchten Ihren Hofladen mit einem Anbau (Größe Anbau: ca. 12,84 m x 8,89 m x 6,8 m) und verschiedenen Nutzungsänderungen erweitern. Zudem soll ein Lagerraum (West) im EG in Wohnraum umgenutzt werden und eine Änderung der Treppe zur Wohnung im OG soll erfolgen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Das Vorhaben ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 1 und § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB privilegiert bzw. teilprivilegiert.
Auszug aus § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB:
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
- einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
Auszug Kommentar BauGB Battis/Krautzberger/Löhr (S. 728, Randnummer 14):
Innerhalb einer angemessenen Bandbreite hindert das Gesetz den Eigentümer nicht, zu bauplanungsrechtlich hinzunehmenden Umstrukturierungen zu gelangen und neue Betriebsweisen zu entwickeln (z. B. betriebliche Erweiterung im Hinblick auf den Verkauf der mit der Bodenertragsnutzung erzeugten pflanzlicher und tierischer Art). Die für sich betrachtet nichtlandwirtschaftlichen Nutzungen werden dann von der Privilegierung „mitgezogen“.
Das Niederschlagswasser wird versickert.
Dem Antrag auf Vorbescheid hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.02.2023 mit 12 : 0 Stimmen sein gemeindliches Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderates erteilen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 und § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.02.2024 09:55 Uhr