Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Garage (6,6 x 3,1 Meter und Höhe 2,48 Meter) mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung parallel zur Straße. Die Garage ersetzt ein vorhandenes Gerätehaus von 2,3 x 2,4 Meter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/7 der Gemarkung Griesstätt, Finkenweg 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 08. Gemeinderatssitzung 25.07.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück eine Garage (6,6 x 3,1 Meter und Höhe 2,48 Meter) mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung parallel zur Straße errichten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Nord wurde unter Ziffer 5 festgelegt, dass Garagen mit einem geneigten Dach (Satteldach oder Pultdach), Dachneigung DN 12° bis 28°, mit gleicher Dacheindeckung analog zum Hauptgebäude zu errichten sind.
Da die Garage mit einem Flachdach und extensiver Dachbegrünung errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 5 (Teil B, Textliche Festsetzungen) des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ für die Errichtung der Garage mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung erforderlich/notwendig.

Das Niederschlagswasser wird versickert. Die Garage wird ca. 30 cm von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“, Ziffer 5, für die Errichtung einer Garage mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2024 12:07 Uhr