Satzungsänderung der gemeindlichen Kindergarten Benutzungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: 08. Gemeinderatssitzung, 25.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 4.1 |
Sachverhalt
Aus der Elternschaft wurde um einem einrichtungsübergreifenden „Geschwisterrabatt“ angefragt, der bisher in den Gebührensatzungen nicht vorgesehen ist.
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll.
Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen.
In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt.
Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben.
Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob künftig in den Gebührensatzungen ein solcher Rabatt vorgesehen werden soll.
Aus aktuellem Anlass soll in den Satzungen der Mittagsbetreuung ein Verzehrverbot mitgebrachter Mahlzeiten und Lebensmittel aufgenommen werden. Um den Mitarbeitern der Mittagsbetreuung eine ordnungsgemäße und kindgerechte Arbeit zu ermöglichen sind Ausnahmen des Verbots und der Gebührenpflicht nur mit triftigem Grund und im Einzelfall zu genehmigen.
In der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung wird die Vertragslaufzeit verändert. Bisher werden die Verträge jeweils von September bis Juli geschlossen. Künftige Verträge werden unbefristet geschlossen, die Eltern müssen aktiv eine Kündigung der Mittagsbetreuung einreichen. Eine automatische Kündigung erfolgt nur, wenn das jeweilige Kind die Grundschule verlässt.
Die Gebühren der Mittagsbetreuung werden künftig für volle 12 Monate erhoben.
Herr Gruber aus der Verwaltung erläutert die vorgeschlagenen Änderungen. Aufgrund der Anpassungen sind sowohl die jeweiligen Benutzungs- als auch die Gebührensatzungen neu zu beschließen.
Diskussionsverlauf
Die Frage aus dem Gremium nach dem Geschwisterrabatt wird durch Herrn Gruber erläutert. Der Geschwisterrabatt kann lediglich auf die Gebühren für Betreuung, nicht jedoch auf die ohnehin knapp kalkulierten Mahlzeiten gewährt werden.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen der Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtung gemäß dem mit den Sitzungsunterlagen vorgelegten Entwurf zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hofmeister befindet sich zur Abstimmung nicht im Sitzungssaal
Datenstand vom 25.09.2024 12:07 Uhr