Gemeinde Rott a. Inn: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28 "Rotter Feld", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Gemeinderatssitzung, 12.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 12. Gemeinderatssitzung | 12.12.2024 | ö | beschließend | 3.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Rotter Feld“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2025 10:10 Uhr