Gemeinde Rott a. Inn: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28 "Rotter Feld", Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 12. Gemeinderatssitzung 12.12.2024 ö beschließend 3.2

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Rotter Feld“. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2025 10:10 Uhr