Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072/1 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4 a


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage errichten.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kolbing (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die 4 erforderlichen Stellplätze sind im Eingabeplan dargestellt, die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück über Rigolen versickert.

Dem Vorbescheid wurde in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 unter TOP 5 b) mit 11 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Vorbescheid vom Landratsamt am 08.11.2021 genehmigt.
Einzige Änderung zum Vorbescheid ist die Position der Garagen und der 2 Stellplätze. Diese wurden gegenüber dem Vorbescheid getauscht.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen dem gemeindlichen Einvernehmen gem. § 34 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2022 13:46 Uhr