Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1072/1 der Gemarkung Griesstätt, Kettenham 4 a
Daten angezeigt aus Sitzung: 04. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 04. Gemeinderatssitzung | 24.03.2022 | ö | beschließend | 2.5 |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kolbing (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die 4 erforderlichen Stellplätze sind im Eingabeplan dargestellt, die Erschließung ist gesichert, das Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück über Rigolen versickert.
Dem Vorbescheid wurde in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 unter TOP 5 b) mit 11 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Vorbescheid vom Landratsamt am 08.11.2021 genehmigt.
Einzige Änderung zum Vorbescheid ist die Position der Garagen und der 2 Stellplätze. Diese wurden gegenüber dem Vorbescheid getauscht.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0