Satzungsrecht; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr der Gemeinde Griesstätt


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 02. Gemeinderatssitzung 17.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat ein überarbeitetes Muster einer Feuerwehrkostensatzung veröffentlicht, welche an die Vorgaben des ebenfalls überarbeiteten Art. 28 BayFwG angepasst worden ist. 
Pauschalsätze für Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren sind regelmäßig zu kalkulieren. Um textliche Unschärfen in der Satzung zu vermeiden, die mit dem Regelungstext des Art. 28 BAyFwG nicht mehr deckungsgleich sind, wird der Regelungstext der vorgenannten Muster-Satzung verwendet. Die Satzung regelt die rechtliche Grundlage zur begründeten Erhebung von Kosten. Der Satzungsentwurf und eine Gesamtkalkulation wurden mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats beschließen den Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2022 13:39 Uhr