Antrag auf isolierte Befreiung zur Aufstellung eines kleinen Geräteschuppens, ca. 2x2,8 m, an der Nordseite des Grundstückes, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 554/36 der Gemarkung Griesstätt, Hochriesstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 19.05.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen kleinen Geräteschuppen (2 m x 2,8 m) an der Nordseite des Grundstücks errichten. Das Vorhaben ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) BayBO verfahrensfrei.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“. In Ziffer 6.8 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ ist für Untergeordnete Nebenanlagen ein Grenzabstand von 3 m vorgesehen. Das Vorhaben hält den Grenzabstand nicht ein, somit ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 6.8 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost“ erforderlich.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung des Bauvorhabens zu Ziffer 6.8 des Bebauungsplans „Griesstätt Süd-Ost“ zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2022 08:40 Uhr