Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet Klosterfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 07. Gemeinderatssitzung 14.07.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Die Voraussetzungen für eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

Die Bebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 782, Gmkg. Griesstätt, wurde inzwischen realisiert.
Dabei wurde zur Anlage von Stellplätzen im südwestlichen Bereich eine Stützmauer zum östlich angrenzenden Nachbargrundstück Fl. Nr. 782/9, Gmkg. Griesstätt, mit einer Höhe von ca. 2.40 m errichtet.

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 782/9 ist auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 781/14 mit einem Gartenbaubetrieb ansässig und möchte die dort bestehende Halle nach Norden hin auf das angrenzende Flurstück erweitern. Dabei sollen die westliche sowie die nördliche Wand an die Stützmauer ohne Abstand angebaut und damit in den vorhandenen Geländevorsprung integriert werden. Mit dieser Lösung kann die Entstehung eines grabenähnlichen 3.0 m breiten Grundstücksstreifens zwischen Stützmauer und Hallenwand vermieden werden. Eine Beeinträchtigung der bestehenden bzw. der zulässigen Nachbarbebauung ist nicht zu erwarten.

Bei einer Grenzbebauung kann weder der in den Ursprungsbebauungsplänen festgesetzte Grenzabstand von mind. 3,0 m eingehalten, noch ein 2,5 m breiter Pflanzstreifen entlang der Grundstücksgrenzen angelegt werden. Aus städtebaulicher Sicht sind jedoch bei Verzicht auf den Abstandsstreifen an der beantragten Stelle keine negativen Auswirkungen zu erkennen.

Durch die vorgeschlagene Verlegung des Bauraumes an die Grenze zwischen Fl. Nr. 782/9 und 782 (im Westen und teilweise im Norden) entfällt der festgesetzte Pflanzstreifen auf einer Fläche von ca. 75 m². Dieser Verlust an sickerfähiger Fläche sowie an Gehölzpflanzungen wird ersetzt durch die Errichtung einer extensiv begrünten Dachfläche mit ca. 150 m² auf der neu zu erstellenden Halle.

Es handelt sich um eine Maßnahme er Innenentwicklung. Der Bebauungsplan kann als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach §13a Abs. 2 BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt i. V. m. dem Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2021 (TOP 2a) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“ und „Gewerbegebiet Klosterfeld Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. 781/14 und 782/9 der Gemarkung Griesstätt.

Anlass sowie Ziele und Zwecke der Planung:
Von der vorliegenden 2. Änderung sind die rechtswirksamen Bebauungspläne „Gewerbegebiet Klosterfeld“ (2010) mit 1. Änderung (2011) mit Fl. Nr. 781/14 und „Gewerbegebiet Klosterfeld –Erweiterung“ (2020) mit Fl.Nr. 782/9 betroffen, da der Eigentümer der beiden Grundstücke eine zusammenhängende Bebauung auf seinem Betriebsgelände erstellen möchte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinderatsmitglieder beauftragen die Verwaltung den Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Klosterfeld und Gewerbegebiet Klosterfeld-Erweiterung“ gem. § 13 BauGB öffentlich auszulegen und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen und durch gesonderte Bekanntmachung darauf hinzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 09:46 Uhr