Isolierte Befreiung - Errichtung eines Metall Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/24 der Gemarkung Griesstätt, Finkenweg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.03.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Metall-Gerätehaus (2,6 m x 2,2 m) errichten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“.
Im Bebauungsplan Griesstätt Nord wurde unter Teil C (Bauordnungsrechtliche Festsetzungen) Ziffer 2.4 festgelegt, dass als Dachform der Nebengebäude Pult- oder Satteldächer mit einer Dachneigung von 12° - 28° vorgeschrieben werden.
Da das Metall-Gerätehaus mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 5° errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 2.4 (Teil C, Bauordnungsrechtliche Festsetzungen) des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ für die Errichtung erforderlich/notwendig.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Griesstätt Nord“, Ziffer 2.4, Teil C zur Errichtung eines Geräte-/Gartenhauses zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2025 10:04 Uhr