Beratung und Beschlussfassung Haushaltsatzung 2025 samt ihren Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.03.2025 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Zum Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt weist ein Volumen von 8.600.000 € aus. Darin enthalten sind BayKiBiG-Leistungen in Höhe von 1.000.000 € von der Gemeinde Griesstätt an den Träger des Kindergartens Griesstätt, also auch die Gemeinde Griesstätt. Die Summe wird intern verrechnet. Somit kann der Ansatz auf 7.600.000 € minimiert werden. Dies ist jedoch nur zur Jahresrechnung notwendig, um das korrekte Defizit beim Kindergarten zu ermitteln. In der Haushaltsplanung kann diese Summe eingespart werden. Das hat den Vorteil, dass sich das Haushaltsvolumen und damit die Mindestrücklage verringert. Der Finanzausschuss legte hierzu fest, dass diese interne Verrechnung auch im Ansatz eingeplant werden soll.

Ansonsten können die Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 2024 auf 2025 um 434.300 € geschmälert werden. Davon entfallen 338.300 € auf den Bereich Steuern, Versicherungen, Schadensfälle. Dies liegt daran, dass der Ausbau im grauen Flecken Programm erst 2026 Fahrt aufnimmt. Daraus wird Vorsteuer fällig, welche die Gemeinde vorstrecken muss, ehe diese 2027 den Verwaltungshaushalt wieder stärkt.

Die errechneten Personalkosten ergeben einen Gesamtansatz i.H.v. 3.367.200 € welcher nur um 116.600 € (3,587%) höher ist als im Haushaltsjahr 2024, wo insgesamt eine Erhöhung von 10,54% zu Buche schlug. 
Positiv wirken sich hier die umgesetzten Maßnahmen im Kindergarten aus. Mit einem veranschlagten Defizit von 174.000 € kann im Haushaltsjahr 2025 im Gegensatz zu den Vorjahren das Defizit mindestens halbiert werden. Angestrebt sind weitere Reformen im Kindergarten, um das Defizit weiter zu verringern.

Zudem hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung festgelegt, dass 10.000 € für ein Sommerfest aller Beschäftigten im kommunalen Dienst der Gemeinde Griesstätt bereitgestellt werden sollen. Dies vermindert den Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt um dieselbe Summe.

Weiter ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt durch den Überschuss im Verwaltungshaushalt nun mit 391.000 € immer noch fast fünfmal so hoch wie im Vorjahr. Jedoch darf dieser Wert nicht blenden. Dies resultiert aus der Vorsteuerrückzahlung und der geringen anfallenden Vorsteuer im Haushaltsjahr 2025 und wird sich 2026 wie bereits berichtet wieder ändern. Weiter ist die Kreisumlage um 100.000 € gesunken, die Schlüsselzuweisungen haben sich um rund 100.000 € erhöht.

Zum Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt weist ein Volumen von 1.500.000 € aus. Auch dieser Ansatz ist gegenüber dem Entwurf dezimiert worden. Aus dem Haushaltsjahr 2024 wird durch die Kreditaufnahme noch eine Rücklage von 467.000 € bestehen bleiben. Nach Abzug aller geplanten Ausgaben stand hier eine Zuführung zur Rücklage in Höhe von 50.000 € im Entwurfsplanansatz. Die effektive Entnahme aus der allgemeinen Rücklage betrugt also 417.000 €. Nach der Vorberatung im Finanzausschuss und der verminderten Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt wird die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 427.000 € ohne der fiktiven Rücklagenzuführung von nun mehr noch 40.000 € angesetzt. Dafür werden nach den Änderungen zum Entwurf 20.000 € der Mindestrücklage zugeführt.

Es sind alle beschlossenen Ausgaben zu den bekannten Summen um Haushaltsplan erfasst. Dies wurde auch so im Finanzausschuss am 12.03.2025 in der Sitzung festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die in der Finanzausschusssitzung am 12.03.2025 nachgearbeitete Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen. Die Haushaltssatzung weist ein Gesamtvolumen von 10.100.000,00 €, davon 8.600.000,00 € im Verwaltungshaushalt und 1.500.000,00 € im Vermögenshaushalt aus. Eine Neuverschuldung ist nicht vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2025 10:04 Uhr