Antrag auf isolierte Befreiung - Neubau eines Poolhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 781/14 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
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Gemeinderat 01. Gemeinderatssitzung 26.01.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte an der südwestlichen Grundstücksgrenze ein Poolhaus (5,60 m x 4,50 m) errichten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Klosterfeld“ und „Gewerbegebiet Klosterfeld - 1. Änderung“.
Im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Klosterfeld“ wurde unter Ziffer 10.2 festgelegt, dass zwischen den Bauparzellen ein Gehölzstreifen von je 3 m beiderseits der gemeinsamen Grenze anzulegen ist.
Dieser wird hier mit einer Fläche von 13,5 m2 überbaut. Der Antragsteller versicherte schriftlich, dass er die Begrünung auf dem Grundstück nach der Bebauungsplanänderung und mit dem Bau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 782/9 der Gemarkung Griesstätt nachholt. Die Unterlagen sind als Anlage beigefügt.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung der Festsetzungen von Ziffer 10.2 des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“ für die Errichtung eines Poolhauses zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2023 08:10 Uhr