Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 555/29 der Gemarkung Griesstätt, Wendelsteinring 21
Daten angezeigt aus Sitzung: 09. Gemeinderatssitzung, 22.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 09. Gemeinderatssitzung | 22.09.2022 | ö | beschließend | 3.2 |
Sachverhalt
Die Antragsteller möchten an der südlichen Grundstücksgrenze (0,5m von der Grundstücksgrenze entfernt) einen Carport (7,00 m x 3,40 m) errichten.
Beim Carport soll die Südseite mit normalen Holzbrettern zugemacht werden.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“ und „Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“.
Im Bebauungsplan der 1. Änderung wurde in Ziffer 4 Flächen für Garagen und Carports festgelegt.
Da der Carport nicht in einer dieser Flächen errichtet werden soll ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 4 des Bebauungsplanes „Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“ erforderlich.
Die Grenzbebauung beträgt durch den Carport an der Ostseite mit dem beantragten Carport 14,5 m.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats stimmen einer isolierten Befreiung des Bauvorhabens zu Ziffer 4 der Bebauungspläne „Griesstätt Süd-Ost“ und „Griesstätt Süd-Ost - 1. Änderung“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2022 10:37 Uhr