ATC Germany Holdings GmbH - Errichtung eines Funkmasts in Stahlgitterausführung mit einer Höhe von 40,40 m zum Betrieb von Sprach- und Datendiensten (Mobilfunk) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 162/0 der Gemarkung Griesstätt


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte einen Funkmast in Stahlgitterausführung mit einer Höhe von 40,40 m errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist n. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert.

Diskussionsverlauf

Da gerade im Bereich Holzhausen das Mobilfunknetz sehr schlecht ist und immer mehr Menschen auf ein funktionierendes Mobilfunknetz angewiesen sind wird aus dem Gremium teils für die Errichtung argumentiert. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Funkmasts in Stahlgitterausführung auf Fl.-Nr. 162/0 der Gemarkung Griesstätt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.07.2023 13:12 Uhr