Weitere Aufgabenübertragung an ZV KD Oberland; Überwachung ruhender Verkehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 06. Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung am 27.04.2023 diskutiert, die Beschlussfassung jedoch zurückgestellt und um Ergänzung der Informationen gebeten.

Als „Bereich“ ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Gemeindegebiet definiert (anderer Bereich wäre z. B. fließender Verkehr). Der Kettenhamer Weiher kann einbezogen und ergänzend zur Eigenüberwachung zu den festgelegten Terminen kontrolliert werden. Die Überwachung erfolgt teils auch am Wochenende. Jeweils am 15. des Monats wird der Überwachungseinsatz für den Folgemonat geplant. 

Die Gemeinde Griesstätt nimmt bereits folgende Dienstleistungen in Anspruch:

  • Seit 2015 die Überwachung des fließenden Verkehrs, 
  • Seit 2020 die Vollstreckung von Verwaltungsakten
  • Seit 2023 die Zentrale Beschaffungsstelle

Künftig soll ebenfalls die „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ im Rahmen einer Aufgabenerweiterung auf den Zweckverband übertragen werden. Die Mindestabnahme an Überwachungsstunden pro Monat beträgt hier fünf Überwachungsstunden; die tatsächlichen Überwachungsstunden werden gesondert festgelegt. 

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland hat bereits vorsorglich in seiner Sitzung vom 21.03.2023 die Übertragung (vorbehaltlich des ausstehenden Beschlusses der Gemeinde Griesstätt) beschlossen. Leider konnte in den vergangenen Gemeinderatssitzungen kein positiver Beschluss für die „Überwachung des ruhenden Verkehrs“ seitens des Gremiums herbeigeführt werden. Eine Aufgabenerweiterung im Rahmen einer Satzungsänderung beim ZV KD Oberland kann daher erst zur Herbstsitzung im November 2023 erfolgen, da es lediglich zwei Verbandsversammlungen im Jahr gibt. 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass man diese Zeit mittels einer abzuschließenden Zweckvereinbarung überbrückt. Seitens des ZV KD Oberland kann diese durch den Verbandsvorsitzenden geschlossen werden und es könnte die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgen. Nachrichtlich: Die Zweckvereinbarung kann maximal auf zwei Jahre abgeschlossen werden 

Die Verwaltung empfiehlt mit der Mindestabnahme für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren zu starten und die Entwicklung zu beobachten. Bei Bedarf können die Überwachungsstunden erhöht werden. Gekündigt werden kann der Bereich halbjährlich. 

Die Kosten für Mitglieder berechnen sich wie folgt: 
Überwachungsstunde        30,00 €/Stunde
= Mindestabnahme 5 Stunden/Monat        150,00 €/Monat
Sachbearbeitung        4,00 €/Fall

Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung
Überwachungsstunde        40,00 €/Stunde
= Mindestabnahme 5 Stunden/Monat        200,00 €/Monat
Sachbearbeitung        6,00 €/Fall

Verwarngelder werden zu 100 % an die Gemeinde weitergeleitet, die anfallenden Kosten (Überwachung und Sachbearbeitung) in Rechnung gestellt. 

Beschluss

Die Gemeinde Griesstätt überträgt dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland zusätzlich die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Mindestabnahme an Überwachungsstunden pro Monat beträgt fünf Überwachungsstunden; die tatsächlichen Überwachungsstunden werden gesondert festgelegt. Der Abschluss der Zweckvereinbarung soll als Übergangslösung bis zur Aufgabenerweiterung im November 2023 dienen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Zweckvereinbarung zu schließen und den Antrag auf Aufgabenerweiterung in der Zweckverbandsversammlung im November 2023 einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 13:12 Uhr