Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung eines Wohnhauses im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 475/1 der Gemarkung Griesstätt, Bergham 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 27.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte durch einen Vorbescheid wissen, ob die Erweiterung eines Wohnhauses im Außenbereich um eine Wohneinheit möglich ist.
Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB teilprivilegiert.

Auszug aus dem Protokoll der GR-Sitzung vom 13.09.2017, TOP 13 b):
Der Gemeinderat erteilte dem Antrag auf Vorbescheid gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB mit 14 : 0 Stimmen sein gemeindliches Einvernehmen.
Das anfallende Oberflächenwasser muss auf dem Baugrundstück versickern, sofern der Boden versickerungsfähig ist.

Stellungnahme Planer zur BA-Sitzung vom 06.02.2023:
Den „Nachforderungen“ oder Wünschen zur Ergänzung, können wir in der Leistungsphase 2 nicht nachkommen.
Es macht keinen Sinn einen Grundriss mit XXX m² Wohnfläche einzureichen, und die Gemeinde und Landratsamt stimmen dieser Wohnungsgröße nicht zu! Dann hat der Bauherr Geld für Leistungsphase 3 ausgegeben und erreicht nichts damit.

Für das Landratsamt wäre vorstellbar, für die erste Wohneinheit max. 160 m², zweite Wohneinheit max. 70 m².

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen zum Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB, sofern die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2023 08:54 Uhr