Gemeinde Rott a. Inn: Bebauungsplan Nr. 23, ALPMA, 1. Änderung und Erweiterung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Gemeinderatssitzung, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 10. Gemeinderatssitzung | 27.07.2023 | ö | beschließend | 3.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erheben keine Einwände oder Bedenken gegen 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 32 „ALPMA“ der Gemeinde Rott am Inn.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2023 10:39 Uhr