Errichtung einer Gaube mit Balkon auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22 der Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 22
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Gemeinderatssitzung, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 13. Gemeinderatssitzung | 26.10.2023 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte eine Dachgaube mit Balkon neben die bestehende Dachgaube errichten.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Holzhausen (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Auszug aus § 34 Abs. 1 BauGB:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt gem. § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Rudolf Liedl nahm gem. Art. 49 GO nicht an Beratung und Abstimmung teil.
Datenstand vom 17.11.2023 09:52 Uhr