Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Garage (6,6 x 3,1 Meter und Höhe 2,48 Meter) mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung parallel zur Straße. Die Garage ersetzt ein vorhandenes Gerätehaus von 2,3 x 2,4 Meter auf dem Grundstück Fl.-Nr. 702/7 der Gemarkung Griesstätt, Finkenweg 6
Daten angezeigt aus Sitzung: 08. Gemeinderatssitzung, 25.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 08. Gemeinderatssitzung | 25.07.2024 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Im Bebauungsplan Griesstätt Nord wurde unter Ziffer 5 festgelegt, dass Garagen mit einem geneigten Dach (Satteldach oder Pultdach), Dachneigung DN 12° bis 28°, mit gleicher Dacheindeckung analog zum Hauptgebäude zu errichten sind.
Da die Garage mit einem Flachdach und extensiver Dachbegrünung errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 5 (Teil B, Textliche Festsetzungen) des Bebauungsplanes „Griesstätt Nord“ für die Errichtung der Garage mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung erforderlich/notwendig.
Das Niederschlagswasser wird versickert. Die Garage wird ca. 30 cm von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0