Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 620 der Gemarkung Griesstätt, Dr.-Mitterwieser-Straße 21
Daten angezeigt aus Sitzung:
09. Gemeinderatssitzung, 19.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus (8,422 m x 12 m) mit Doppelgarage (6,49 m x 5,99 m) und Stellplatz errichten.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Griesstätt (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Auszug aus § 34 Abs. 1 BauGB:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung ist gesichert.
Das Niederschlagswasser wird gedrosselt in den gemeindlichen Kanal eingeleitet.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben gem. § 34 BauGB unter der Voraussetzung, dass die maximale Grenzbebauung von maximal 15 m und die Stellplatzsatzung der Gemeinde Griesstätt eingehalten wird das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.10.2024 12:55 Uhr