Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses (E+D) im südlichen Teil des Grundstücks auf dem Grundstück Fl.-Nr. 61/10 der Gemarkung Griesstätt in 83556 Griesstätt, Rainthalstraße 4
Daten angezeigt aus Sitzung: 09. Gemeinderatssitzung, 19.09.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 12. Gemeinderatssitzung | 20.10.2022 | ö | beschließend | 3.2 | |
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 09. Gemeinderatssitzung | 19.09.2024 | ö | beschließend | 3.2 |
Sachverhalt
Die Verlängerung wird beantragt, da das Vorhaben noch nicht ausgeführt wird.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Die Erschließung ist gesichert, der Vorbescheid wurde erstmals am 24.10.2017 vom Landratsamt genehmigt.
Beschluss
Die Gemeinderatsmitglieder erteilen das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids VB-2016-175/Griesstätt gem. § 34 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.10.2024 12:55 Uhr