Abbruch der alten Kegelbahn und Neubau von 2 Garagen und einem Brennholzlager auf dem Grundstück Fl.-Nr. 926 der Gemarkung Holzhausen, Untermühle 1
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Gemeinderatssitzung, 24.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 10. Gemeinderatssitzung | 24.10.2024 | ö | beschließend | 2.1 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf den Grundstücken Fl.-Nr. 926 u. 927 der Gemarkung Holzhausen die alte Kegelbahn abreißen und Garagen errichten.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB), das im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Das Niederschlagswasser wird in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet (Murn).
Dem Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung am 18.02.2021 mit 13 : 1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Rosenheim hat den Antrag auf Vorbescheid am 28.08.2024 genehmigt.
Diskussionsverlauf
Das Gremium bittet um einen Hinweis an den Antragsteller, die Kegelbahn vor Abriss dem Bauernhausmuseum in Amerang anzubieten.
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 35 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.11.2024 09:04 Uhr