Beratung und Beschlussfassung der gemeindlichen Kostensatzung ab 01.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 5.3

Sachverhalt

In der gemeindlichen Kostensatzung, der SATZUNG über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis in der Gemeinde Griesstätt, sind redaktionelle Änderungen notwendig. Damit die Satzung zum 01.01.2025 in Kraft treten kann, müssen die Änderungen im November 2024 beschlossen werden. Der Sachverhalt wurde in der Finanzausschusssitzung am 06.11.2024 vorberaten.

In der Vorlage wurden die Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen vereinheitlicht und ggf. angepasst, zudem nicht gedeckte Kosten für den Unterhalt des Toilettenwagens der Ortsvereine in den Satzungsentwurf, sowie Verwaltungsgebühren für die Androhung von Zwangsmittel mit aufgenommen.

Diskussionsverlauf

Der Kämmerer erläutert die redaktionellen Änderungen in der Satzung. Aufgenommen wurden eine Reinigungspauschale und eine Reparaturkostenerhebung nach Aufwand für den von der Gemeinde verwalteten Toilettenwagen anstatt der bisher erhobenen Kaution. Weiter ist eine Verwaltungsgebühr für den Bescheid über die Androhung von Zwangsmittel mit aufgenommen worden. Außerdem wurden die Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen vereinheitlicht, da eine Abgrenzung der Maßnahmengröße für das Ordnungsamt nur schwer durchführbar ist.
Gemeinderat Andraschko verweist auf einen Vertrag der Vereine, in deren Eigentum der Toilettenwagen steht und bittet deren Zustimmung einzuholen. Hauptpunkt ist die bisher erhobene Kaution, auf die künftig verzichtet werden soll. Zudem soll, bevor die Reinigungspauschale erhoben wird, eine Nachbesserungsfrist eingeräumt werden.
Der Kämmerer verweist darauf, dass es sich bei der Neuregelung um eine Absicherung der Gemeinde, die den Toilettenwagen verwaltet, vor Folgekosten handelt. Weiter profitieren von der Neureglung auch die Eigentümervereine, da Schäden nach dem Verursacherprinzip leichter umgelegt werden können, und diese mit einer Kaution oft nicht abgedeckt sind.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die gemeindliche Kostensatzung wie vorgeschlagen mit Gültigkeit ab 01.01.2025. Die Verwaltung wird beauftragt sich mit den Eigentümervereinen abzustimmen und den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2024 10:43 Uhr