Beratung und Beschlussfassung der gemeindlichen Kostensatzung ab 01.01.2025
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Gemeinderatssitzung, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | ||||||
Gemeinderat | 11. Gemeinderatssitzung | 21.11.2024 | ö | 5.3 |
Sachverhalt
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Andraschko verweist auf einen Vertrag der Vereine, in deren Eigentum der Toilettenwagen steht und bittet deren Zustimmung einzuholen. Hauptpunkt ist die bisher erhobene Kaution, auf die künftig verzichtet werden soll. Zudem soll, bevor die Reinigungspauschale erhoben wird, eine Nachbesserungsfrist eingeräumt werden.
Der Kämmerer verweist darauf, dass es sich bei der Neuregelung um eine Absicherung der Gemeinde, die den Toilettenwagen verwaltet, vor Folgekosten handelt. Weiter profitieren von der Neureglung auch die Eigentümervereine, da Schäden nach dem Verursacherprinzip leichter umgelegt werden können, und diese mit einer Kaution oft nicht abgedeckt sind.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0