Reform für Vereinszuschüsse - Beratung und Beschlussfassung über datenschutzkonforme Anpassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 11. Gemeinderatssitzung 21.11.2024 ö 6

Sachverhalt

Am 12.11.2024 haben der dritte Bürgermeister Jürgen Gartner und Kämmerer Josef Furtner die Vereinsvorsitzende, bzw. deren Delegierte den Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2024 vollzogen. Auch zweiter Bürgermeister Anton Strahlhuber wohnte der Sitzung in seiner Eigenschaft als Vereinsvorsitzender bei.

Bei der Information über die Mitteilung an die Gemeinde personenbezogener Daten im Jugendförderbereich wurden seitens der Vereine fundierte datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Die Beratung und Beschlussfassung soll hierzu eine Anpassung bringen, z.B. der Kassenrevisor bestätigt nochmals mit separater Unterschrift, dass er die Unterlagen komplett vorgelegt bekommen, geprüft und für in Ordnung befunden hat. 
Absichern zum Wohle aller Beteiligten könnte man den Vorgang mit dem Hinweis auf Nachforderung von Unterlagen und dass im Bedarfsfall Sanktionen vollzogen werden, sollten sich Ungereimtheiten bei Anträgen eines Vereins ergeben.

Diskussionsverlauf

3. Bürgermeister Gartner ergänzt die Ausführungen des Kämmerers, dass die zum Beschluss vorgelegte Vorgehensweise einfacher umzusetzen sei, andernfalls müssten die Vereine ihre Satzungen ändern, was einen erheblichen Aufwand bedeute. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Griesstätt beschließt die datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen und auf die Vorlage personenbezogener Daten zu verzichten. Der entsprechende Passus soll wie folgt geändert werden:

„Der Nachweis über die Sachkunde des im Verein geführten Jugendbetreuungspersonals, sowie die Darstellung der betreuten Kinder und Jugendlichen ist einem Kassenrevisor zur Prüfung vorzulegen. Der Kassenrevisor bestätigt mit separater Unterschrift, dass er die vorgelegten Unterlagen geprüft und für korrekt befunden, sowie Doppelnennungen von Personen ausgeschlossen hat. Die vorgelegten Bescheinigungen über die Sachkunde des Betreuungspersonals entsprechen mindestens den Kriterien der Juleica, bzw. entsprechen der verbandsspezifischen Anforderungen für den Erhalt von Staatszuschüssen. Sollten Verdachtsfälle auf Zuwiderhandlungen der Zuschusskriterien auftreten behält sich die Gemeinde vor Unterlagen nachzufordern und bei schweren Verstößen Sanktionen auszusprechen“. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2024 10:43 Uhr