Nutzungsänderung eines Teilbereichs im Dachgeschoss zu einer Betriebsleiterwohnung des Gewerbebaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 782 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 04. Gemeinderatssitzung 24.03.2022 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld Erweiterung“. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, kann aber wegen der zugelassenen Betriebsleiterwohnung nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) durchgeführt werden. Das Vorhaben muss deswegen im Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) behandelt werden. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats folgen der Empfehlung des Bauausschusses und stimmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 30 BauGB und der Ausnahme n. § 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 Nr. 5 BauNVO und Ziffer 2.2 des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld Erweiterung“ zu

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2022 13:46 Uhr