Satzungsrecht; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr der Gemeinde Griesstätt
Daten angezeigt aus Sitzung: 02. Gemeinderatssitzung, 17.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 02. Gemeinderatssitzung | 17.02.2022 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Pauschalsätze für Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren sind regelmäßig zu kalkulieren. Um textliche Unschärfen in der Satzung zu vermeiden, die mit dem Regelungstext des Art. 28 BAyFwG nicht mehr deckungsgleich sind, wird der Regelungstext der vorgenannten Muster-Satzung verwendet. Die Satzung regelt die rechtliche Grundlage zur begründeten Erhebung von Kosten. Der Satzungsentwurf und eine Gesamtkalkulation wurden mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0