Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports auf der nördlichen Grundstücksgrenze mit Zufahrt + „Verlegung“ des Gehölzstreifens (wg. Auflieger LKW) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 781/9 der Gemarkung Griesstätt, Am Leitenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 05. Gemeinderatssitzung 21.04.2022 ö beschließend 3.7

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte an der nördlichen Grundstücksgrenze einen Carport (7,50 m x 3,15 m) mit einer Zufahrt errichten. Zudem möchte er den Gehölzstreifen „verlegen“, um den LKW- Auflieger nicht versetzen zu müssen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“. Im Bebauungsplan wurde in Ziffer 10.2 zwischen den Bauparzellen beiderseits ein 3 m breiter Gehölzstreifen festgelegt. Da der Carport und die dazugehörige Zufahrt auf dem Grünstreifen errichtet werden sollen, ist eine isolierte Befreiung von Ziffer 10.2 des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Klosterfeld“ erforderlich. Für die „Verlegung“ des Grünstreifens, damit der LKW-Auflieger nicht versetzt werden muss ist ebenfalls eine isolierte Befreiung erforderlich. 

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderats erteilen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und genehmigen die isolierte Befreiung von Ziffer 10.2 des Bebauungsplan „Gewerbegebiet Klosterfeld“. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 19.10.2022 09:53 Uhr